Persönlicher Status und Werkzeuge

Postanschrift

Technische Universität München

Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum

Arcisstraße 21

80333 München

Sekretariat

Luisenstraße, Eingang VI

1. OG, Raum 1333

Öffnungszeiten

Mo - Fr  10:00 - 12:00 Uhr
Mo - Fr  14:00 - 16:00 Uhr

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+49 -89 - 28928662

Telefax

+49 -89 - 28928669

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Aktuelles

28.11.2011 - Der Lehrstuhl lädt ein zu einer Vortragsreihe zum Geistigen Eigentum und Wettbewerbsrecht. Weitere Informationen finden sie hier.

  • Vierter Vortrag:

18.01.2012, 13:30 - 16:15 Uhr, Raum 1341

Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Geschäftsführer Wettbewerbszentrale München

Aktuelle Fälle aus der Praxis zum UWG

  • Fünfter Vortrag:

23.01.2012, 09:45 - 11:15 Uhr, HS 0602

Patentanwalt Rolf Einsele, ehemaliger Leiter IP, Fa. Daimler AG

Patentmanagement in der Industrie 20XX

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14.07.2011 - Projektstudium im WS 2011/12: für ein Team bestehend aus TUM-BWL-Studenten mit Technikfächern Maschinenwesen und Informatik bietet der Lehrstuhl das in der Anlage beschriebene Projektstudium an. Anfragen an christoph.ann@jura.wi.tum.de

Anlage

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15.12.2010 - Soeben erschienen ist im Verlag Carl Heymanns das von Professor Ann zusammen mit den beiden Lehrstuhlmitarbeitern RA und Akad. Rat Dr. Ronny Hauck sowie Wiss. Mitarb. Lena Maute verfasste Buch "Auskunftsanspruch und Geheimnisschutz im Verletzungsprozess".

 Das Werk behandelt die in Verletzungsprozessen immer wieder
auftretende Frage, welche Informationsansprüche Rechteinhaber gegen Patent- oder Markenverletzer (die nicht Piraten sind) durchsetzen können und wie weit diese Ansprüche reichen. Besitzen, wie nicht selten der Fall, auch diese Verletzer Unternehmensgeheimnisse, stellt sich die Frage nach dem Schutz dieser Geheimnisse, deren Offenlegung die Erteilung ungefilterter Auskünfte zur Folge hätte. Namentlich wenn nach §§ 140b PatG oder 19 MarkenG Auskunft über Preise gefordert wird, die Verletzer gegen ihre Kunden durchgesetzt oder die sie an ihre Zulieferer gezahlt haben, ergeben sich hier sehr rasch auch kartellrechtliche Bedenken und fragt sich, welchen Schutz heute die Unternehmensgeheimnisse genießen, die früher durch den Wirtschaftsprüfervorbehalt geschützt waren.
Obwohl seine Praxisrelevanz auf der Hand liegt, wird das Thema in der Literatur bislang nur marginal behandelt. Dabei sind alle im Patentwesen Tätigen potentiell von der Problematik betroffen. Für Verletzer erklärt sich dies von selbst. Doch auch als Hersteller tätige Rechteinhaber wissen genau, wie leicht - trotz aller Sorgfalt - auch sie Auskunftsansprüchen ausgesetzt sein können und welche existentielle Dimension solche Auskunftsansprüche sehr rasch annehmen können.

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13.09.2010 - Soeben erschienen ist im Verlag Carl Heymanns das von Professor Ann zusammen mit zwei profilierten Rechtsanwälten herausgegebene Praxishandbuch Know-How-Schutz. Das rd. 800 Seiten starke Werk thematisiert mit dem Geheimschutz die traditionsreiche und neben dem Patentschutz zweite wichtige Strategie zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen, die bisher wenig thematisiert worden war. Das nun vorliegende Werk soll dies ändern, denn sowohl weil Patentschutz ungeachtet der von ihm erforderten Offenlegung nicht überall effektiv durchsetzbar ist, sondern auch weil Patentschutz teuer ist, steigt die Praxisrelevanz von Geheimschutz auch in Deutschland seit einigen Jahren rasant an. Das derzeit am Lehrstuhl durchgeführte KME-Drittmittelprojekt („Strategien zur Piraterieabwehr für den Mittelstand - Know-how-Schutz vs. Patentschutz“) erweist dies deutlich.