Dozentengutachten

Immer wieder werde ich um Dozentengutachten für Auslandsaufenthalte, Stipendien usw. gebeten. Sollten Sie ein Dozentengutachten benötigen, beachten Sie bitte folgende Modalitäten: 

1) Sämtliche Korrespondenz zum Gutachten wird ausschließlich per E-Mail geführt. Belegunterlagen (Notenauszug, Notenranking, Lebenslauf, andere Nachweise, Formulierungsvorschlag) reichen Sie bitte als pdf-Datei ein.

2) Ihre vollständige Gutachtenanfrage muss spätestens (!) drei Wochen vor Fristablauf am Lehrstuhl eingehen (sekretariat.jura(at)tum.de). Verspätete Anfragen können und werden wir angesichts der großen Zahl schlechter Erfahrungen nicht mehr bearbeiten.

3) Der erforderliche Notenauszug sowie das Notenranking müssen aktuell sein, der Lebenslauf aussagekräftig. Für TUM-Studierende ist das Notenranking beim Prüfungsamt erhältlich. Sinnvoll, wenn auch nicht zwingend, ist ein aktuelles Foto. Die Aufnahme eigener Eindrücke in das Gutachten fällt leichter, wenn wir Ihrem Namen ein Gesicht aus der Veranstaltung zuordnen können. 

4) Das Erfordernis eines konkreten Formulierungsvorschlags hat bei englischsprachigen Gutachten zwei Aufgaben: Erstens lassen sich so zwanglos Ihre Sprachkenntnisse abklären. Zweitens vermeiden Sie, dass ein relevantes Detail im Gutachten nicht auftaucht. Selbstverständlich muss alles durch Nachweise belegt sein. 

 

Wichtig: Gutachten versenden wir nach Erstellung stets nur an die entsprechenden Adressaten. Sie bekommen das Gutachten also nicht in die Hand.